Datenschutzvereinbarung für IT-Dienstleistungen
Einleitung:
Die Datenschutzvereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von IT-Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Durch diese Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
1. Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen gemäß dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag.
2. Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass nur die zur Vertragserfüllung notwendigen personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer übermittelt werden.
- Der Auftraggeber informiert die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Datenverarbeitung verfügt.
3. Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die übermittelten personenbezogenen Daten nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zu verarbeiten.
- Der Auftragnehmer stellt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff sicher.
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Datenschutzverletzungen.
4. Unterauftragsverarbeitung
Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Verpflichtungen unter Umständen personenbezogene Daten an Unterauftragnehmer übermitteln. Der Auftragnehmer garantiert jedoch, dass er jede Unterauftragsverarbeitung nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers durchführt.
5. Rechte der betroffenen Personen
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte der betroffenen Personen, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten.
6. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller personenbezogenen Daten, die im Rahmen der IT-Dienstleistungen verarbeitet werden, und gewährleistet, dass sein Personal die erforderliche Vertraulichkeit gewahrt.
7. Datenübermittlung in Drittländer
Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur in ein Drittland übermitteln, wenn die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere angemessene Schutzmaßnahmen, gegeben sind.
8. Dauer der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt für die Dauer der IT-Dienstleistungen und endet mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
9. Haftung
Die Parteien haften jeweils für Verstöße gegen ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß den anwendbaren Gesetzen.
10. Sonstiges
Diese Datenschutzvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung des entsprechenden Vertrags in Kraft und bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in Kraft.
Stand: Im September 2024